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Курс юр. перев. (нем. яз.).doc
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Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Teilnahme der Bundesländer an der europäischen Integration

Der Bundesrat nimmt nicht nur an der innerstaatlichen Gesetzgebung und Verwaltung teil, sondern ist auch auf internationaler, insbesondere europäischer Ebene aktiv. Die Bestrebungen zu einer noch engeren Verbindung zwischen den Staaten der Europäischen Union haben in Deutschland das Bewusstsein für das bundesstaatliche Prinzip neuerlich gestärkt. Im Zusammenhang mit dem Maastrichter Vertrag wird im Grundgesetz klargestellt, dass die Bundesrepublik an der europäischen Integration nur teilnehmen darf, soweit die föderativen Grundsätze der Verfassung gewahrt bleiben.

Der Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, der so genannte Vertrag von Maastricht, enthält eine Reihe von Regelungen, die für die deutschen Länder von besonderer Bedeutung sind. Einzelne Politikfelder, die innerstaatlich unter das Länderrecht fallen, wie z.B. die allgemeine und berufliche Bildung, die Kultur-, Medien-, Jugend- und Gesundheitspolitik sowie das kommunale Wahlrecht, die durch Rückgriff auf Art.235 EWGV de facto bereits zuvor teilweise „europäisch" bearbeitet wurden, sind wenngleich in unterschiedlicher Intensität durch den Vertrag nun auch de jure in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union übertragen worden. Zudem erfährt das EG-Integrationssystem einige strukturelle Modifizierungen, die den subnationalen Gebietseinheiten der EG-Mitgliedstaaten und unter diesen insbesondere den deutschen Ländern ein größeres Gewicht als bislang im Policy-Making-System der EG einräumen. Unter die diesbezüglich relevanten institutionellen und prozeduralen Neuerungen fallen die vertragliche Verankerung des Subsidiaritätsprinzips (Art.3b EGV), die Möglichkeit der Entsendung von Regional- bzw. Länderministern in den Rat (Art.146 EGV) sowie die Bildung eines Ausschusses der Regionen auf Unionsebene (Art.198 a-c).

Im Zuge des innerstaatlichen Ratifikationsverfahrens zum Maastrichter Vertrag in Deutschland ist darüber hinaus ein spezieller Europaartikel im Grundgesetz verankert worden, der neue Artikel 23 GG2, welcher zum einen das künftige Verfahren für Souveränitätsabtretungen speziell an die Europäische Union regelt und zum anderen die Mitwirkungsrechte der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union beschreibt und verfassungsmäßig festlegt.

Texterläuterungen

  • das Bewusstsein für das bundesstaatliche Prinzip stärken

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укрепить сознание принципа федерального государства

  • die föderativen Grundsätze der Verfassung bleiben gewahrt

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исполняются положения о федерации, закрепленные конституцией

  • eine Reihe von Regelungen enthalten

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содержать в себе ряд положений

  • unter das Länderrecht fallen

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подпадать под право земель на самоопределение

  • ein großes Gewicht einräumen

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придавать значительный вес

  • die vertragliche Verankerung des Subsidiaritätsprinzips

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закрепление в договоре принципа субсидарности

  • die Entsendung von Regional- bzw. Länderministern in den Rat

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направление региональных и земельных министров в совет

  • die Bildung eines Ausschusses der Regionen auf Unionsebene

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создание комиссии по вопросам земель на федеральном уровне

  • im Grundgesetz verankert werden

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быть закрепленным в основном законе