- •Методические рекомендации для преподавателей
- •Общие сведения
- •II. Инновационность умк
- •III. Перечень образовательных результатов,
- •Владение языковыми и коммуникативными компетенциями:
- •Владение исследовательскими компетенциями.
- •Владение информационными компетенциями:
- •4.Владение компетенцией менеджмента:
- •V. Структура и содержание умк,
- •Структура «темы»:
- •VI. Рекомендации по работе с умк
- •Методические указания для студентов Уважаемый друг!
- •Владение языковыми и коммуникационными компетенциями:
- •Владение исследовательскими компетенциями:
- •3. Владение информационными компетенциями:
- •Владение компетенцией менеджмента:
- •Text a Übersetzen Sie den Text schriftlich! Die Grundrechte
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfassung
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich!
- •(Glaubens-,Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)
- •( Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft)
- •Text d. Referieren Sie den Text! Grundrechte
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Der Staatsaufbau der Bundesrepublik
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundestag
- •Text c. Referieren Sie die Texte Wichtige Organe und Gremien des Bundestages
- •Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!
- •Text d. Referieren Sie den Text! Der Bundestag kontrolliert die Regierung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundesrat
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Der Bundesrat. Art.50 [Funktion]
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundesrat
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundesregierung und ihre Aufgaben
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundeskanzler und Bundeskabinett
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Die Rolle der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers
- •Text d. Referieren Sie den Text! Bundesregierung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundespräsident
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Die Aufgaben des Bundespräsidenten
- •Text c . Referieren Sie den Text! Bundespräsident nach dem Grundgesetz
- •Text a Übersetzen Sie den Text schriftlich! Gang der Gesetzgebung
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundesgesetze
- •Text c. Referieren Sie den Text! Das Parlament macht die Gesetze
- •Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!
- •Text d. Referieren Sie dеn Text! Entstehung eines einfachen Bundesgesetzes
- •Text a . Übersetzen Sie den Text schriftlich! Die Rechtsprechung
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text! Bundesverfassungsgericht
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtspflege in der Bundesrepublik
- •Text d. Referieren Sie den Text! Die Rechtsprechung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bund und Länder
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Teilnahme der Bundesländer an der europäischen Integration
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Grundgesetz über Bund und Bundesländer und den Bundesrat Artikel 23 [Europäische Union]
- •Text d. Referieren Sie den Text! Die Entwicklung der alten und neuen Bundesländer nach der Wiedervereinigung
- •II. Finden Sie Synonyme!
- •IV. Ergänzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Schreiben Sie den Plural für folgende Substantive!
- •III. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Was passt zusammen?
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •III. Finden Sie Synonyme!
- •IV. Was passt zusammen?
- •VI. Schreiben Sie den Plural für folgende Substantive!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •Итоговый тест
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Finden Sie Synonyme!
- •III. Finden Sie Antonyme!
- •IV. Ergänzen Sie!
- •V. Übersetzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •III. Ergänzen Sie die Sätze!
- •IV. Setzen Sie die unten angegebenen Wörter ein!
- •V . Was passt zusammen?
- •V. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •VI. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VII. Übersetzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •V. Übersetzen Sie!
- •VI. Ergänzen Sie!
- •I. Wählen Sie die richtige Antwort!
- •II. Bilden Sie Sätze!
- •III.Ergänzen Sie!
- •I Wählen Sie die richtige Antwort!
- •II. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •III. Setzen Sie das richtige Verb ein!
- •IV. Was passt zusammen?
- •V. Bilden Sie Sätze!
- •VI. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •I. Ergänzen Sie die Sätze!
- •II. Übersetzen Sie!
- •III. Ergänzen Sie!
- •IV. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •VII. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VI. Bilden Sie Zusammensetzungen!
- •VII. Finden Sie Antonyme!
- •VIII. Übersetzen Sie!
- •I Wählen Sie die richtige Antwort!
- •I I. Was passt zusammen?
- •III. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •IV. Übersetzen Sie!
- •V. Bilden Sie Substantive!
- •VI. Bilden Sie die Zusammensetzungen !
- •VII. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VII. Finden Sie Synonyme!
- •VIII. Bilden Sie die Sätze!
- •IX. Übersetzen Sie!
- •I. Setzen Sie die unten angegebenen Wörter ein!
- •II. Ergänzen Sie die Sätze!
- •III. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •IV. Bilden Sie Sätze!
- •V . Was passt zusammen?
- •VI. Übersetzen Sie!
- •Тема I. Перевод сложно-подчиненных предложений.
- •IV. Переведите следующие сложноподчиненные предложения с придаточным – подлежащим, используя словосочетания «тот, кто», «лицо, которое», «кто»!
- •V. Познакомьтесь с переводом следующих сложноподчиненных предложений, переведите русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Тема 2. Перевод инфинитива с частицей «zu».
- •I. Переведите следующие предложения с инфинитивными группами и оборотами на русский язык, помните, что перевод после зависимого слова начинается с перевода инфинитива с частицей «zu»!
- •II. Переведите следующие предложения с инфинитивными группами и оборотами на немецкий язык, помните, что перевод после зависимого слова начинается с перевода инфинитива с частицей «zu»!
- •III. Сравните русский вариант с немецким. Переведите самостоятельно русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Тема 2. Перевод пассивных конструкций
- •I. Переведите следующие предложения, определите форму Passiv и Stativ!
- •II. Познакомьтесь с переводом следующих сложноподчиненных предложений, переведите русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Immunität und indemnität
- •Internationaler und europäischer grundrechtsschutz
- •Auszug: Bericht über die Drei – Mächte – Konferenz von Potsdam – „Potsdamer Abkommen“
- •Auszug aus dem Nato- Vertrag
- •Auszug aus dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990
- •I.D.R. In der Regel
Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtspflege in der Bundesrepublik
Die Rechtspflege in der Bundesrepublik ist in fünf Zweigen organisiert: der ordentlichen, der Arbeits-, der Verwaltungs-, der Sozial- sowie der Finanzgerichtsbarkeit.
Ordentliche Gerichte: Für Strafsachen, Zivilsachen (also etwa Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf oder Miete), Ehe- und Familiensachen und das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( zum Beispiel Vormundschaftssachen) sind die ordentlichen Gerichte zuständig, und zwar auf vier Ebenen: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof. In Strafsachen wird je nach Art und Schwere des Falls eines der drei zuerst genannten Gerichte tätig, in Zivilsachen kommt entweder das Amts- oder Landgericht als Eingangsinstanz in Betracht. Bis zu zwei weitere Instanzen sind für die Berufung beziehungsweise Revision vorgesehen.
Arbeitsgerichte: Für privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig. Hier geht es beispielsweise um die Rechtsmäßigkeit einer Kündigung.
Verwaltungsgerichte: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährt Rechtsschutz gegenüber allen Verwaltungsakten und sonstigem Verwaltungshandeln. Für alle öffentlich- rechtlichen Prozesse sind die Verwaltungsgerichte zuständig.
Sozial- und Finanzgerichte: Bei Streitigkeiten aus dem Gesamtbereich der Sozialversicherung entscheiden die Sozialgerichte. Die Finanzgerichte befassen sich mit Steuer- und Abgabesachen. Außerhalb dieser fünf Zweige steht das Bundesverfassungsgericht, das in Verfassungsstreitigkeiten entscheidet.
Richter: Die Rechtsprechung wird in der Bundesrepublik Deutschland von Berufsrichtern wahrgenommen, die in der Regel auf Lebenszeit bestellt sind. Die Richter sind in ihrer Tätigkeit nur an Recht und Gesetz gebunden. In mehreren Gerichtszweigen wirken die Laienrichter mit. Als Kenner der jeweiligen Lebesverhältnisse tragen sie zur Lebensnahe der Entscheidung bei.
Staatsanwälte: sind im Strafverfahren und Strafvollstreckung tätig.
Rechtsanwälte: Als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten sind Rechtsanwälte tätig.
Berufsrichter, Staatsanwälte und grundsätzlich auch Rechtsanwälte müssen ein juristisches Studium und eine anschließende praktische Ausbildung absolviert haben.
Amtsgericht ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau die Unterstufe bildet. Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG) oder Rechtspfleger, in gewissen Fällen durch den Urkundsbeamten; sieh aber auch Schöffengericht. Die Zuständigkeit ist vielfältig. Die wichtigste in bürgerlichen Rechtssstreitigkeiten besteht für vermögensrechtliche Ansprüche bis 5000 DM. Dem Amtsgericht im Rechtszug zunächst übergeordnet ist das Landgericht.
Landgericht ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht steht. Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, in erster Linie Zivilkammern, Kammern für Handelssachen und Strafkammern (§60 GVG). Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden Richtern und Richtern am Landgericht. Sie entscheiden grundsätzlich mit 3 Berufsrichtern. Entscheidungen des Landgerichts können im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch Rechtspfleger und Urkundsbeamte treffen. Die Zuständigkeit des LG erstreckt sich in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug auf alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, auf Ansprüche aus Staatshaftung und auf nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 71 GVG). Ferner entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des ihm nachgeordneten Amtsgerichts.
Oberlandesgericht ist das ordentliche Gericht, das im Gerichtsaufbau über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof steht. Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper gebildet, in erster Linie Zivil- und Strafsenate (§ 116 GVG). Sie sind mit einem Vorsitzenden Richter und Richtern am Oberlandesgericht besetzt und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von 3 Richtern ( § 122 GVG). Das Oberlandesgericht ist zuständig: in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Landgerichts ( § 119 GVG) und des Amtsgerichts. Im ersten Rechtszug entscheidet in bestimmten politischen Strafsachen das Oberlandesgericht, das im Bezirk einer Landesregierung seinen Sitz hat ( § 120 GVG). In Berlin heisst das Oberlandesgericht „Kammergericht“. In Bayern tritt an Stelle des Oberlandesgerichtes für einen Teil der Zuständigkeit das Bayerische Oberste Landesgericht.
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