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Курс юр. перев. (нем. яз.).doc
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I. Переведите следующие предложения, определите форму Passiv и Stativ!

  1. Eng damit verbunden ist das Recht auf Leben und körperliche Unverzehrheit und auf die Freiheit der Person.

  2. Das letzte ist erstmals in der Verfassungsgeschichte garantiert.

  3. Durch den Begriff zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1950) sowie durch Ratifizierung der Internationalen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen ist die Bundesrepublik Deutschland der internationalen Kontrolle der Menschenrechte unterworfen.

  4. Rechte, die früher als soziale Grundrechte verstanden wurden, finden sich in den Verfassungen der neuen Länder als Sozialbestimmungen.

  5. Grundsätzlich kann niemand dazu gezwungen werden, Angaben über sich und seine Lebensverhältnisse herzugeben.

  6. Aus diesem Grunde kann der Kriegsdienst verweigertwerden.

  7. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

  8. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

  9. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

  10. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

  11. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.

  12. Das Grundgesetz konstituiert den allgemeinen Satz, dass alle Menschen vor dem gesetz gleich sind, durch die Bestimmung, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden kann.

  13. Auch wegen einer Behinderung darf niemand benachteiligt werden.

  14. Ausdrücklich festgelegt ist die Gleiberechtigung von Mann und Frau.

  15. Das Wesensgehalt eines Grundrechtes kann nicht angetastet werden.

  16. Heute sind alle drei Staatsgewalten – die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung – strikt an die Grundrechte gebunden.

  17. Der Bundestag ist die parlamentarische Vertretung des Volkes; seine Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

  18. Sind sind Vertreter des ganzes Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

  19. Sie werden alle vier Jahre nach diesen Grundsätzen des objektiven Wahlrechts gewählt.

  20. Seine Mitglieder werden nicht gewählt, sondern gemäß Art. 51 Abs 1 GG von den Länderregierungen aus ihrer Mitte bestellt und abgerufen.

  21. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre mit der Möglichkeit einmaliger Wiederwahl gewählt.

  22. Die Bundesversammlung setzt sich aus den Abgeordneten des Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Länderparlamenten gewählt werden.

  23. Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind eng begrenzt, sie haben mehr repräsentative und integrative Bedeutung.

  24. Dem Parment ist er nicht verantwortlich.

  25. Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist im Art. 93 GG festgelegt.

  26. Damit ist der Deutsche Bundestag das höchste Verfassungsorgan Deutschlands und daseinzige, das auf Bundesebene direkt vom Volk gewählt wird.

  27. Das Bundespräsidium wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

  28. Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden.

  29. Der Bundespräsident wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt und leitet im Wechsel mit seinen Stellvertreterinnen und Stellvertrettern die Plenarsitzungen.

  30. Für die Dauer einer Wahlperiode werden ständige Ausschüsse eingesetzt, in denen die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke vertreten sind.

  31. Diese Rolle wird naturgemäß vor allem von den Oppositionsfraktionen ausgefüllt.

  32. Als scharfes Mittel der Regierungskontrolle haben sich die Untersuchungsausschüsse erwiesen, die auf Antrag eines Viertels der Bundestagsmitglieder eingesetzt werden können.

  33. Der Wehrbeauftragte ist vom Bundestag mit der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte beauftragt.

  34. Wer in den Bundestag gewählt wird, erhält vom Bürger ein Mandat.

  35. Er ist Beauftragter des Volkes für eine begrenzte Zeit, bis ein neuer Bundestag gewählt wird.

  36. Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt.