- •Методические рекомендации для преподавателей
- •Общие сведения
- •II. Инновационность умк
- •III. Перечень образовательных результатов,
- •Владение языковыми и коммуникативными компетенциями:
- •Владение исследовательскими компетенциями.
- •Владение информационными компетенциями:
- •4.Владение компетенцией менеджмента:
- •V. Структура и содержание умк,
- •Структура «темы»:
- •VI. Рекомендации по работе с умк
- •Методические указания для студентов Уважаемый друг!
- •Владение языковыми и коммуникационными компетенциями:
- •Владение исследовательскими компетенциями:
- •3. Владение информационными компетенциями:
- •Владение компетенцией менеджмента:
- •Text a Übersetzen Sie den Text schriftlich! Die Grundrechte
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfassung
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich!
- •(Glaubens-,Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)
- •( Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft)
- •Text d. Referieren Sie den Text! Grundrechte
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Der Staatsaufbau der Bundesrepublik
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundestag
- •Text c. Referieren Sie die Texte Wichtige Organe und Gremien des Bundestages
- •Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!
- •Text d. Referieren Sie den Text! Der Bundestag kontrolliert die Regierung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundesrat
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Der Bundesrat. Art.50 [Funktion]
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundesrat
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundesregierung und ihre Aufgaben
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundeskanzler und Bundeskabinett
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Die Rolle der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers
- •Text d. Referieren Sie den Text! Bundesregierung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundespräsident
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Die Aufgaben des Bundespräsidenten
- •Text c . Referieren Sie den Text! Bundespräsident nach dem Grundgesetz
- •Text a Übersetzen Sie den Text schriftlich! Gang der Gesetzgebung
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundesgesetze
- •Text c. Referieren Sie den Text! Das Parlament macht die Gesetze
- •Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!
- •Text d. Referieren Sie dеn Text! Entstehung eines einfachen Bundesgesetzes
- •Text a . Übersetzen Sie den Text schriftlich! Die Rechtsprechung
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text! Bundesverfassungsgericht
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtspflege in der Bundesrepublik
- •Text d. Referieren Sie den Text! Die Rechtsprechung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bund und Länder
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Teilnahme der Bundesländer an der europäischen Integration
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Grundgesetz über Bund und Bundesländer und den Bundesrat Artikel 23 [Europäische Union]
- •Text d. Referieren Sie den Text! Die Entwicklung der alten und neuen Bundesländer nach der Wiedervereinigung
- •II. Finden Sie Synonyme!
- •IV. Ergänzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Schreiben Sie den Plural für folgende Substantive!
- •III. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Was passt zusammen?
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •III. Finden Sie Synonyme!
- •IV. Was passt zusammen?
- •VI. Schreiben Sie den Plural für folgende Substantive!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •Итоговый тест
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Finden Sie Synonyme!
- •III. Finden Sie Antonyme!
- •IV. Ergänzen Sie!
- •V. Übersetzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •III. Ergänzen Sie die Sätze!
- •IV. Setzen Sie die unten angegebenen Wörter ein!
- •V . Was passt zusammen?
- •V. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •VI. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VII. Übersetzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •V. Übersetzen Sie!
- •VI. Ergänzen Sie!
- •I. Wählen Sie die richtige Antwort!
- •II. Bilden Sie Sätze!
- •III.Ergänzen Sie!
- •I Wählen Sie die richtige Antwort!
- •II. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •III. Setzen Sie das richtige Verb ein!
- •IV. Was passt zusammen?
- •V. Bilden Sie Sätze!
- •VI. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •I. Ergänzen Sie die Sätze!
- •II. Übersetzen Sie!
- •III. Ergänzen Sie!
- •IV. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •VII. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VI. Bilden Sie Zusammensetzungen!
- •VII. Finden Sie Antonyme!
- •VIII. Übersetzen Sie!
- •I Wählen Sie die richtige Antwort!
- •I I. Was passt zusammen?
- •III. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •IV. Übersetzen Sie!
- •V. Bilden Sie Substantive!
- •VI. Bilden Sie die Zusammensetzungen !
- •VII. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VII. Finden Sie Synonyme!
- •VIII. Bilden Sie die Sätze!
- •IX. Übersetzen Sie!
- •I. Setzen Sie die unten angegebenen Wörter ein!
- •II. Ergänzen Sie die Sätze!
- •III. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •IV. Bilden Sie Sätze!
- •V . Was passt zusammen?
- •VI. Übersetzen Sie!
- •Тема I. Перевод сложно-подчиненных предложений.
- •IV. Переведите следующие сложноподчиненные предложения с придаточным – подлежащим, используя словосочетания «тот, кто», «лицо, которое», «кто»!
- •V. Познакомьтесь с переводом следующих сложноподчиненных предложений, переведите русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Тема 2. Перевод инфинитива с частицей «zu».
- •I. Переведите следующие предложения с инфинитивными группами и оборотами на русский язык, помните, что перевод после зависимого слова начинается с перевода инфинитива с частицей «zu»!
- •II. Переведите следующие предложения с инфинитивными группами и оборотами на немецкий язык, помните, что перевод после зависимого слова начинается с перевода инфинитива с частицей «zu»!
- •III. Сравните русский вариант с немецким. Переведите самостоятельно русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Тема 2. Перевод пассивных конструкций
- •I. Переведите следующие предложения, определите форму Passiv и Stativ!
- •II. Познакомьтесь с переводом следующих сложноподчиненных предложений, переведите русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Immunität und indemnität
- •Internationaler und europäischer grundrechtsschutz
- •Auszug: Bericht über die Drei – Mächte – Konferenz von Potsdam – „Potsdamer Abkommen“
- •Auszug aus dem Nato- Vertrag
- •Auszug aus dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990
- •I.D.R. In der Regel
I. Переведите следующие предложения, определите форму Passiv и Stativ!
Eng damit verbunden ist das Recht auf Leben und körperliche Unverzehrheit und auf die Freiheit der Person.
Das letzte ist erstmals in der Verfassungsgeschichte garantiert.
Durch den Begriff zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1950) sowie durch Ratifizierung der Internationalen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen ist die Bundesrepublik Deutschland der internationalen Kontrolle der Menschenrechte unterworfen.
Rechte, die früher als soziale Grundrechte verstanden wurden, finden sich in den Verfassungen der neuen Länder als Sozialbestimmungen.
Grundsätzlich kann niemand dazu gezwungen werden, Angaben über sich und seine Lebensverhältnisse herzugeben.
Aus diesem Grunde kann der Kriegsdienst verweigertwerden.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
Das Grundgesetz konstituiert den allgemeinen Satz, dass alle Menschen vor dem gesetz gleich sind, durch die Bestimmung, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden kann.
Auch wegen einer Behinderung darf niemand benachteiligt werden.
Ausdrücklich festgelegt ist die Gleiberechtigung von Mann und Frau.
Das Wesensgehalt eines Grundrechtes kann nicht angetastet werden.
Heute sind alle drei Staatsgewalten – die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung – strikt an die Grundrechte gebunden.
Der Bundestag ist die parlamentarische Vertretung des Volkes; seine Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sind sind Vertreter des ganzes Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Sie werden alle vier Jahre nach diesen Grundsätzen des objektiven Wahlrechts gewählt.
Seine Mitglieder werden nicht gewählt, sondern gemäß Art. 51 Abs 1 GG von den Länderregierungen aus ihrer Mitte bestellt und abgerufen.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre mit der Möglichkeit einmaliger Wiederwahl gewählt.
Die Bundesversammlung setzt sich aus den Abgeordneten des Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Länderparlamenten gewählt werden.
Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind eng begrenzt, sie haben mehr repräsentative und integrative Bedeutung.
Dem Parment ist er nicht verantwortlich.
Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist im Art. 93 GG festgelegt.
Damit ist der Deutsche Bundestag das höchste Verfassungsorgan Deutschlands und daseinzige, das auf Bundesebene direkt vom Volk gewählt wird.
Das Bundespräsidium wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden.
Der Bundespräsident wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt und leitet im Wechsel mit seinen Stellvertreterinnen und Stellvertrettern die Plenarsitzungen.
Für die Dauer einer Wahlperiode werden ständige Ausschüsse eingesetzt, in denen die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke vertreten sind.
Diese Rolle wird naturgemäß vor allem von den Oppositionsfraktionen ausgefüllt.
Als scharfes Mittel der Regierungskontrolle haben sich die Untersuchungsausschüsse erwiesen, die auf Antrag eines Viertels der Bundestagsmitglieder eingesetzt werden können.
Der Wehrbeauftragte ist vom Bundestag mit der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte beauftragt.
Wer in den Bundestag gewählt wird, erhält vom Bürger ein Mandat.
Er ist Beauftragter des Volkes für eine begrenzte Zeit, bis ein neuer Bundestag gewählt wird.
Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt.