- •Методические рекомендации для преподавателей
- •Общие сведения
- •II. Инновационность умк
- •III. Перечень образовательных результатов,
- •Владение языковыми и коммуникативными компетенциями:
- •Владение исследовательскими компетенциями.
- •Владение информационными компетенциями:
- •4.Владение компетенцией менеджмента:
- •V. Структура и содержание умк,
- •Структура «темы»:
- •VI. Рекомендации по работе с умк
- •Методические указания для студентов Уважаемый друг!
- •Владение языковыми и коммуникационными компетенциями:
- •Владение исследовательскими компетенциями:
- •3. Владение информационными компетенциями:
- •Владение компетенцией менеджмента:
- •Text a Übersetzen Sie den Text schriftlich! Die Grundrechte
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfassung
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich!
- •(Glaubens-,Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)
- •( Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft)
- •Text d. Referieren Sie den Text! Grundrechte
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Der Staatsaufbau der Bundesrepublik
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundestag
- •Text c. Referieren Sie die Texte Wichtige Organe und Gremien des Bundestages
- •Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!
- •Text d. Referieren Sie den Text! Der Bundestag kontrolliert die Regierung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundesrat
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Der Bundesrat. Art.50 [Funktion]
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundesrat
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundesregierung und ihre Aufgaben
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundeskanzler und Bundeskabinett
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Die Rolle der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers
- •Text d. Referieren Sie den Text! Bundesregierung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundespräsident
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Die Aufgaben des Bundespräsidenten
- •Text c . Referieren Sie den Text! Bundespräsident nach dem Grundgesetz
- •Text a Übersetzen Sie den Text schriftlich! Gang der Gesetzgebung
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundesgesetze
- •Text c. Referieren Sie den Text! Das Parlament macht die Gesetze
- •Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!
- •Text d. Referieren Sie dеn Text! Entstehung eines einfachen Bundesgesetzes
- •Text a . Übersetzen Sie den Text schriftlich! Die Rechtsprechung
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text! Bundesverfassungsgericht
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtspflege in der Bundesrepublik
- •Text d. Referieren Sie den Text! Die Rechtsprechung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bund und Länder
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Teilnahme der Bundesländer an der europäischen Integration
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Grundgesetz über Bund und Bundesländer und den Bundesrat Artikel 23 [Europäische Union]
- •Text d. Referieren Sie den Text! Die Entwicklung der alten und neuen Bundesländer nach der Wiedervereinigung
- •II. Finden Sie Synonyme!
- •IV. Ergänzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Schreiben Sie den Plural für folgende Substantive!
- •III. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Was passt zusammen?
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •III. Finden Sie Synonyme!
- •IV. Was passt zusammen?
- •VI. Schreiben Sie den Plural für folgende Substantive!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •Итоговый тест
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Finden Sie Synonyme!
- •III. Finden Sie Antonyme!
- •IV. Ergänzen Sie!
- •V. Übersetzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •III. Ergänzen Sie die Sätze!
- •IV. Setzen Sie die unten angegebenen Wörter ein!
- •V . Was passt zusammen?
- •V. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •VI. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VII. Übersetzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •V. Übersetzen Sie!
- •VI. Ergänzen Sie!
- •I. Wählen Sie die richtige Antwort!
- •II. Bilden Sie Sätze!
- •III.Ergänzen Sie!
- •I Wählen Sie die richtige Antwort!
- •II. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •III. Setzen Sie das richtige Verb ein!
- •IV. Was passt zusammen?
- •V. Bilden Sie Sätze!
- •VI. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •I. Ergänzen Sie die Sätze!
- •II. Übersetzen Sie!
- •III. Ergänzen Sie!
- •IV. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •VII. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VI. Bilden Sie Zusammensetzungen!
- •VII. Finden Sie Antonyme!
- •VIII. Übersetzen Sie!
- •I Wählen Sie die richtige Antwort!
- •I I. Was passt zusammen?
- •III. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •IV. Übersetzen Sie!
- •V. Bilden Sie Substantive!
- •VI. Bilden Sie die Zusammensetzungen !
- •VII. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VII. Finden Sie Synonyme!
- •VIII. Bilden Sie die Sätze!
- •IX. Übersetzen Sie!
- •I. Setzen Sie die unten angegebenen Wörter ein!
- •II. Ergänzen Sie die Sätze!
- •III. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •IV. Bilden Sie Sätze!
- •V . Was passt zusammen?
- •VI. Übersetzen Sie!
- •Тема I. Перевод сложно-подчиненных предложений.
- •IV. Переведите следующие сложноподчиненные предложения с придаточным – подлежащим, используя словосочетания «тот, кто», «лицо, которое», «кто»!
- •V. Познакомьтесь с переводом следующих сложноподчиненных предложений, переведите русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Тема 2. Перевод инфинитива с частицей «zu».
- •I. Переведите следующие предложения с инфинитивными группами и оборотами на русский язык, помните, что перевод после зависимого слова начинается с перевода инфинитива с частицей «zu»!
- •II. Переведите следующие предложения с инфинитивными группами и оборотами на немецкий язык, помните, что перевод после зависимого слова начинается с перевода инфинитива с частицей «zu»!
- •III. Сравните русский вариант с немецким. Переведите самостоятельно русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Тема 2. Перевод пассивных конструкций
- •I. Переведите следующие предложения, определите форму Passiv и Stativ!
- •II. Познакомьтесь с переводом следующих сложноподчиненных предложений, переведите русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Immunität und indemnität
- •Internationaler und europäischer grundrechtsschutz
- •Auszug: Bericht über die Drei – Mächte – Konferenz von Potsdam – „Potsdamer Abkommen“
- •Auszug aus dem Nato- Vertrag
- •Auszug aus dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990
- •I.D.R. In der Regel
Text d. Referieren Sie den Text! Bundesregierung
Die Bundesregierung ist dasjenige oberste Bundesorgan, dem der Bundeskanzler und die Bundesminister als Kollegium angehören (Art. 62 GG). Sie stellt die Spitze der vollziehenden Gewalt im Bund dar, ihr unterstehen also sämtliche Bundesministerien und alle sonstigen Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Bundes. Die Bildung der Bundesregierung erfolgt in zwei Phasen. Zunächst wird der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt und sodann vom Bundespräsidenten ernannt (Art. 63 GG). Der gewählte Bundeskanzler stellt in einem zweiten Schritt sein Kabinett zusammen: Er schlägt dievon ihm ausgewählten Bundesminister dem Bundespräsidenten vor, der sie wiederum pflichtgemäß ernennt (Art. 64 GG). Dieses Verfahren findet stets nach Bundestagswahlen statt, da die Ämter sämtlicher Regierungsmitglieder ohne weiteres mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages enden (Art. 69 GG).
Weder Bundeskanzler noch Bundesminister können kurzerhand abgewählt werden. Der Bundeskanzler kann nur im Wege eines „konstruktiven Misstrauensvotums" durch einen Nachfolger ersetzt werden (Art. 67 GG). Ausgeschlossen ist damit ein Vorgehen nach dem Motto: „Dich wollen wir nicht mehr, aber wen wir jetzt wollen, das wissen wir noch nicht". Die Bundesminister können nur auf Initiative des Bundeskanzlers entlassen werden (Art. 64 GG). Der Bundestag dagegen ist nicht befugt, einzelne missliebige Minister aus dem Kabinett zu entfernen. Aus Gründen der Machtbalance und Stabilität beschränken sich insoweit die rechtlichen Möglichkeiten des Parlaments darauf, die Regierung insgesamt im Wege der Neuwahl eines anderen Bundeskanzlers zu stürzen. Allerdings ist der Bundestag berechtigt, jedes Mitglied der Bundesregierung zu Plenar- und zu Ausschusssitzungen herbeizuzitieren.
Die Organisationsstruktur der bundesregierung ist durch drei Prinzipien geprägt: Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip. Das Kanzlerprinzip ist in Art. 65 Satz 1 GG wie folgt formuliert: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung." Das Ressortprinzip ergibt sich sodann aus Art. 65 Satz 2 GG: „Innerhalb dieser Richtlinien leitet jederBundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung."Nach dem Kollegialprinzip wird verfahren, wenn die Bundesregierung sich als solch einen einheitlichen Willen zu bilden hat, insbesondere daim, wenn ihr nach dem Grundgesetz als kollegium das Recht Beschlussfassung in bestimmten Angelegenheiten zusteht. Im Übrigen bestehen für die Bundesregierung nur wenige organisatorische Vorgaben. Sie hat ein umfassendes Recht zur Selbstorganisation. Auf Grund der Organisationsgewalt und seiner Richtlienienkompetenz kann der Bundeskanzler die Grundzüge der inneren Ordnung der Bundesregierang bestimmen, etwa die Verteilung oder Neuverteilung von Aufgaben auf die einzelnen Ministerien.
Übung 4. Sprechen Sie zu den Themen: „Bundesregierung und ihre Aufgaben“, „Bundeskanzler und Bundeskabinett“, „Das Zusammenspiel der Regierungskräfte“.
Список используемой литературы:
Основной закон Федеративной Республики Германии, Медиен Профис ГмбХ, Лейпциг, 2004
Bürger, Recht, Staat, Handbuch des öffentlichen Lebens, 2005
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2003
Politisches Handeln gestern und heute, Hamburg, 2005
Rechts Lexikon, Fischer Hezmanns, Frankfurt am Main, 2001
Tatsachen über Deutschland, 2005
www.bundesregierung.de
Lektion 5
Thema: Der Bundespräsident
Text A Bundespräsident Text B Die Aufgaben des Bundespräsidenten Text C Bundespräsident nach dem Grundgesetz
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Формируемые компетенции: I. Языковые и коммуникационные:
II. Исследовательские:
III. Информационные:
IV. Компетенции менеджмента:
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