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Wörterliste

proklamieren – провозглашать, объявлять

ausrufen zu Dat. – провозглашать

den Vertag abschließen – заключать договор

ernennen zu Dat. – назначать

der Angriff – нападение

entfesseln – развязывать

der Überfall – нападение

die Errichtung – сооружение

die Führung – руководство

der Abbau – снос, разборка

die Vereinigung – объединение

4. Nennen Sie die Verben, von denen folgende Substantive gebildet sind.

Der Angriff, der Überfall, die Errichtung, die Führung, der Abbau, die Regierung, die Vereinigung.

5. Ergänzen Sie die Sätze.

1. Das Deutsche Reich wurde im Jahre … in … proklamiert. 2. 1919 wurde Deutschland … . 3. … begann die Zeit der offenen nationalsozialistischen Diktatur. 4. 1939 beginnt … . 5. 1945 wurde Deutschland und Berlin in … eingeteilt. 6. 1949 entstehen … . 7. … wurde die Berliner Mauer errichtet. 8. 1989 wurde … abgebaut. 9. Der 3. Oktober 1990 ist der Tag … .

6. Sagen Sie anders.

1. Der Versailler Friedensvertrag schwächte Deutschland. 2. 1939 hat Deutschland Polen angegriffen. 3. 1961 wurde die Berliner Mauer errichtet. 4. Die neue DDR-Führung öffnete die Grenzen zur BRD und zu West-Berlin.

7. Formen Sie um: Das Aktiv ins Passiv, das Passiv ins Aktiv.

1. Der König von Preußen, Wilhelm I. wird zum Deutschen Kaiser ausgerufen. 2. Der Versailler Friedensvertrag schwächt Deutschland ökonomisch, politisch und militärisch. 3. Hitler wird zum Reichskanzler ernannt. 4. Mit dem Angriff auf Polen entfesselt das faschistische Deutschland den 2. Weltkrieg. 5. Deutschland teilt man in 4 Besatzungszonen ein: amerikanische, britische, französische und sowjetische. 6. Die Bundesregierung und die neue DDR-Regierung schließen den Einigungsvertrag ab.

8. Antworten Sie auf die Fragen.

1. In welchem Jahre wurde das Deutsche Reich proklamiert? 2. Wer war der erste Reichskanzler? 3. Wann begann der erste Weltkrieg? 4. Wie lange existierte die Weimarer Republik? 5. Wann ist Hitler an die Macht gekommen? 6. Wann und wie wurde der zweite Weltkrieg entfesselt? 7. In welchem Jahr überfiel Hitler die Sowjetunion? 8. In welche Besatzungszonen wurde Deutschland nach dem Kriegsende eingeteilt? 9. Was geschah 1949? 10. Womit wurde Ostberlin von Westberlin getrennt? 11. Wann machte die DDR-Regierung die Grenzen in Berlin wieder auf? 12. Wann vereinigten sich wieder die beiden deutschen Staaten?

9. Nennen Sie folgende Wörter und Wortverbindungen auf Deutsch. Bilden Sie damit Sätze.

  • провозглашать

  • заключать договор

  • назначать

  • развязывать войну

  • нападать

  • руководство

10. Üben Sie zu zweit. Stellen Sie aneinander Fragen über einige Fakten aus der Geschichte Deutschlands.

11. Erzählen Sie einiges aus der Geschichte Deutschlands.

V. Staatlicher Aufbau

1. Sprechen Sie die Wörter dem Lektor nach:

das Or´gan, die Or´gane

das Parla´ment

die Hierar´chie

rangieren

repräsentieren

der Offizier, die Offiziere

2. Schlagen Sie im Wörterbuch folgende Wörter nach und erklären Sie sie auf Deutsch.

volljährig

das Mitspracherecht

die Meinungsverschiedenheit

3. Übersetzen Sie ins Russische.

Die Innen- und Außenpolitik, der Repräsentant, der Ministerpräsident, das Staatsoberhaupt, in Kraft treten, der Regierungschef, das Schul- und Hochschulwesen

4. Schreiben Sie aus dem Text alle Komposita mit dem Bestandteil „Bund-„ heraus. Übersetzen Sie sie.

5. Lesen Sie und übersetzen sie den Text.

Staatlicher Aufbau

Deutschland ist Republik und Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat. Die BRD ist ein föderaler Bundesstaat, sie besteht aus 16 Bundesländern.

Die wichtigsten politischen Organe der BRD

Die BRD ist ein Staat mit parlamentarischem Regierungssystem. Das höchste gesetzgebende Organ ist das Parlament. Das Parlament besteht aus 2 Kammern: dem Bundestag und dem Bundesrat.

Der deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der BRD. Er wird von den volljährigen Bürgern des Staates alle vier Jahre gewählt. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Im Plenum des Bundestages werden die großen Fragen der Innen- und Außenpolitik diskutiert. Gesetzentwürfe können aus der Mitte des Bundestages durch den Bundesrat oder durch die Regierung eingebracht werden. Der Bundestag verabschiedet unter Beteiligung des Bundesrates die Bundesgesetze. Die ständigen Ausschüsse des Bundestages leisten die eigentliche Arbeit bei der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe. Gesetze, die Länderinteressen berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Präsident des Bundestages ist in der Hierarchie an zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten.

Der Bundesrat, die zweite Parlamentskammer mit Repräsentanten der Regierung der Länder, die Ländervertretung. Jedes Land hat mindestens 3, kein Land mehr als 6 Stimmen. Der Bundesrat besteht aus 68 Mitgliedern, d.h. die Gesamtzahl der Stimmen ist 68. Den Vorsitz des Bundesrates haben turnusgemäß die Ministerpräsidenten der Bundesländer oder bei den Stadtstaaten die Bürgermeister, und zwar für jeweils 1 Jahr. Der Bundesrat hat ein wichtiges Mitspracherecht bei der Verabschiedung von Gesetzen, d.h. alle Bundesgesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, sofern sie Länderinteressen berühren. Der Bundespräsident vertritt den Bundespräsidenten bei dessen Abwesenheit.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD, Repräsentant der BRD, er repräsentiert die BRD im Ausland, vertritt die BRD völkerrechtlich. Er hat eine überparteiliche Funktion. Er wird von der Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt. Im Namen des Bundes schließt er Verträge ab. Ein Gesetz tritt erst mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft. Die Bundesrichter, Bundsbeamten, Offiziere und Unteroffiziere werden von ihm ernannt und entlassen. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor; er ernennt und entlässt auf Vorschlag des Kanzlers die Minister. Er hat überwiegend repräsentative Aufgaben.

Die Bundesversammlung besteht aus den Bundesabgeordneten und einer gleichen Zahl von Vertretern der Länderparlamente. Das erforderliche Mindestalter ist 40 Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird als Regierungschef auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung.

Eine besondere Rolle im Staatsgefüge der BRD spielt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es besteht aus den Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Dieses Gericht entscheidet über die Auslegung des Grundgesetzes, bei Meinungsverschiedenheiten über die Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, über Verfassungsmäßigkeiten der öffentlichen Organisationen und der politischen Parteien. Das Bundesverfassungsgericht ist ein gegenüber allen übrigen Verfassungsorganen selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof und ein mit höchster Autorität ausgestattetes Verfassungsorgan. Als „Hüter der Verfassung“ wacht es über die Beachtung der Verfassung durch die Staatsorgane.

Die Bundesländer haben eigene Verfassungen, sie üben vor allem die „Kulturhoheit“ aus, das heißt, sie geben sich ihre eigenen Gesetze im Bereich des Schul- und Hochschulwesens. Außerdem sind sie vor allem für das Recht der Ordnungsbehörden (z.B. Polizei) zuständig. Die Bundesländer haben auch in der Verwaltung umfassende Kompetenzen.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Parlament und eine eigene Landesregierung, die von einem Ministerpräsidenten, bei den Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) von einem Bürgermeister geleitet wird. Die Länderparlamente werden alle 4 Jahre (in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland alle 5 Jahre) neu gewählt. Die Länderparlamente bestehen je nach Größe des Landes aus 23 (Saarland) bis 129 (Bayern) Abgeordneten.

Parteien im Bundestag. Seit den ersten gesamtdeutschen Wahlen 1990 sind im Deutschen Bundestag sechs Parteien vertreten.

Wichtige Parteien sind:

  • CDU – Christlich-Demokratische Union Deutschlands

  • SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands

  • FDP – Freie Demokratische Partei, die Liberalen

  • CSU – Christlich-Soziale Union (in Bayern)

  • Die Grünen/ Bündnis 90

  • PDS – Partei des Demokratischen Sozialismus

Insgesamt gibt es heute in der BRD etwa 40 politische Parteien oder parteiähnliche Gruppierungen.