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Die Regierung

15. Lesen Sie den Text, finden Sie passende Äquialente zu den angegebenen Wörtern.

правительство

Совет министров

центральный орган

ответственный

государственное управление

назначать

исполнительная власть

основные направления

представитель

экономическая политика

согласие

финансовая политика

палата представителей

денежная политика

подписывать

кредитная политика

информировать

обеспечивать

Die Regierung, der Ministerrat der Republik Belarus, ist das Zentralorgan der Staatsverwaltung, die Exekutive. Der Ministerrat ist dem Präsidenten und dem Parlament verantwortlich (Art. 106, Abs. 1,2). Der Ministerrat besteht aus dem Premiermi­nister, dessen Stellvertretern und den Ministern.

Der Premierminister wird vom Präsidenten mit Zustimmung der Repräsentan­tenkammer ernannt. Der Premierminister leitet die Tätigkeit der Regierung (Art. 106, Abs. 7). Er unterzeichnet alle Regierungsakte und unterrichtet den Präsidenten über die Hauptziele der Regierungsgeschäfte.

Die Regierung leitet die Organe der Staatsverwaltung, legt die Hauptrichtung der Innen- und Außenpolitik fest. Sie ist für die Durchführung der Wirtschafts-, Finanz-, Geld- und Kreditpolitik zuständig. Außerdem soll sie die politische und wirtschaftliche Stabilität im Lande gewährleisten und für die Ausführung der Ver­fassung, Gesetze, Dekrete und der Erlasse des Präsidenten sorgen (Art. 107).

16. Beantworten Sie die Fragen zum Text.

  1. Was ist die Regierung?

  2. Wem ist der Ministerrat verantwortlich?

  3. Wer bildet den Ministerrat?

  4. Wer ernennt den Premierminister?

  5. Was Leitet der Premierminister?

  6. Nennen Sie die Aufgaben der Regierung.

Das Parlament

17. Lesen Sie den Text, finden Sie passende Äquialente zu den angegebenen Wörtern.

законодательный

непосредственный

представительный

тайный

палата

назначать

способ

отставка

председатель

принимать

представитель

представительство

депутат

решение

всеобщий

законодательство

свободный

заниматься чем-либо

равный

обсуждать

Gemäß der Verfassung ist das nicht nur gesetzgeben­des, sondern auch repräsentatives Organ der Republik Belarus. Es besteht aus zwei Kammern, der Repräsentantenkammer (Palata Pradstaunikou) und dem Rat der Republik (Savet Respubliki). In der Verfassung ist die Anzahl der Sitze und das Verfahren zur Bildung der Kammern geregelt. Jede Kammer hat ihren Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

Die Repräsentantenkammer besteht aus 110 Abgeordneten, die in allgemei­ner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Laut Verfassung ist die Aufgabe der Repräsentantenkammer die Kontrolle der Regierung. Auch die Präsidentenwahlen werden von der Repräsentantenkammer angesetzt sowie der Rücktritt des Präsi­denten entgegengenommen.

Der Rat der Republik ist die Kammer der regionalen Vertretung. Für jedes Voblasc' (Verwaltungs­gebiet) und die Stadt Minsk werden je acht Mitglieder in geheimer Abstimmung gewählt. Weitere acht Mitglieder werden vom Präsidenten berufen.

Der Rat der Republik hat das Recht, Beschlüsse der entsprechenden Lokal­organe, die nicht mit der Gesetzgebung übereinstimmen, aufzuheben.

Der Rat der Republik ist auch das Organ, das sich mit Petitionen der Bürger auseinandersetzt.