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Rotes Kreuz

Der Schweizer Bürger Henri Dunant (1828-1910) bereiste Italien im Jahre 1859. Zu dieser Zeit befand sich das Land im Kampf um seine nationale Einigung. Dunant war von den Schrecknissen und Nöten des Krieges sehr beeindruckt. Darum benutzte er einen Teil seines Geldes, um den Geschädigten zu helfen. Seine fortgesetzten Bemühungen führten zur Gründung des „Roten Kreuzes". Zu Ehren Dunants und seines Landes wurde als Zeichen dieser Hilfsorganisation ein rotes Kreuz auf weissem Grund gewählt. Es stellt eine Umkehrung des Schweizer Landeswappens (weisses Kreuz auf rotem Grund) dar.

Durch die Bemühungen Henri Dunants wurde 1864 zwischen 16 Staaten eine Übereinkunft- die „Genfer Konvention" - getroffen. Gemäss diesem Abkommen sind Verwundete und Sanitätspersonal im Krieg als neutral zu betrachten. Dadurch wurde Henri Dunant geistiger Urheber des Roten Kreuzes. Im Jahre 1901 wurde ihm Friedensnodelpreis verliehen. In den Jahren 1906, 1929 und 1949 wurde die Konvention revidiert und zum Teil erweitert.

Inzwischen haben 70 Staaten diese Konvention ratifiziert bzw. ihren Beitritt dazu erklärt. Auch die BRD gehört zum Internationalen „Roten Kreuz".

Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes kann jeder Bürger der BRD werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung des DRK anerkennt. Die Mitglieder erhalten zunächst in einem Grundlehrgang von 45 Stunden die Ausbildung als Gesundheitshelfer. Die Gesundheitshelfer werden vor allem in Betrieben wirksam.

Das Rote Kreuz hilft auch bei der Aufklärung der Bevölkerung. Es organisiert u.a. Vorträge über gesunde Lebensführung, die Vermeidung von Erkältungskrankheiten sowie die Bekämpfung des Alkohol- und Nikotinmissbrauches.

Die Gesundheitshelfer des DRK betreuen auch öffentliche Veranstaltungen. Im Kino, im Theater, beim Sport, während Demonstrationen stehen immer Helfer bereit, um die Gesundheit der Beteiligten zu schützen. Bahnhofsdienst und Krankentransport gehören ebenfalls zum DRK.

Medizinische Ethik

Das Gebiet der Medizinethik befasst sich mit ethischen und rechtlichen Aspekten im individuellen und gesellschaftlichen Umgang mit menschlichem Leiden, Krankheit und Gesundheit. Eine besondere Bedeutung erlangt die Medizinethik im Bereich der Transplantation von Organen und Geweben, der Transfusionsmedizin und der medizinischen Versorgung. Fragen und Probleme sind hier bedingt durch eine gesellschaftliche Pluralität von Moral- und Wertvorstellungen und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Aufgrund gesetzgeberischen Auftrags und im Rahmen der Selbstverwaltung wird diesen fortlaufend zum Schutz von Arzt und Patient nachgegangen und sie werden den Erfordernissen der Zeit angepasst. Die Medizinische Ethik beschäftigt sich mit den sittlichen Normsetzungen, die für das Gesundheitswesen gelten sollen. Sie hat sich aus der ärztlichen Ethik entwickelt, betrifft aber alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen und Organisationen und nicht zuletzt die Patienten.

Als grundlegende Werte gelten das Wohlergehen des Menschen, das Verbot zu schaden („Primum non nocere“) und das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten (Prinzip der Autonomie), allgemeiner das Prinzip der Menschenwürde. In fast allen Kulturkreisen finden sich feierliche Selbstverpflichtungen der Ärzte bezüglich ihrer ärztlichen Kunst, des Verhältnisses zu Patienten und zum eigenen Berufsstand. Bei uns dürfte der Eid des Hippokrates (ca. 4. Jahrhundert v. Chr.) am bekanntesten sein.

In welcher Weise, wie stark und wie lange nützt/schadet eine vorgeschlagene Therapie? Weiß der Patient um die zu erwartenden Einschränkungen Bescheid? Wird die Prognose der Krankheit durch die vorgeschlagene Therapie verbessert? Welche Ressourcen werden für die individuelle Behandlung eingesetzt? Wo wird eingespart? Wirken sich diese Maßnahmen auf andere Patienten mit denselben Leiden oder mit anderen Krankheiten aus? Wie können Vorgaben des Managements erfüllt werden, bzw. warum nicht? Der Arzt ist verpflichtet, alle gesicherten Möglichkeiten der medizinischen Wissenschaft zu nutzen und seinen Patienten in geeigneter Form zugute kommen zu lassen. Er darf keine Fähigkeiten geltend machen, die er nicht besitzt. Er ist verpflichtet, einen sachkundigen Kollegen hinzuzuziehen, wenn seine Kenntnisse für eine Untersuchung oder Behandlung nicht ausreichen.

Die Medizin ist unter allen Umständen mit einer ständigen Achtung vor dem Leben, der beruflichen Ethik und der Entscheidungsfreiheit des Patienten verbunden. Im terminalen Stadium einer unheilbaren Erkrankung kann der Arzt sich darauf beschränken, die körperlichen und moralischen Leiden des Patienten zu lindern, wobei er sich darauf beschränkt, diesen in geeigneter Form zu behandeln und die Lebensqualität des Sterbenden so weit wie möglich zu erhalten. Es ist ein unabdingbares Gebot, dem Sterbenden bis zu seinem Tode beizustehen und so vorzugehen, daß seine Würde unangetastet bleibt.