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Prosa-Textsorten und ihre stilistischen Besonderheiten

Die üblichen Prosaformen, soweit in ihnen bestimmte Typen sichtbar werden, lassen sich nach der Art und Absicht der sprachlichen Informationsdarbietung in mehrere Gruppen gliedern: in brieflich-mitteilende, berichtende, beschreibende, erläuternde, bindende, ansprechende und hervorhebende, erörternde und schildernde Texte. Die Gruppierung brieflicher Formen erfolgt nach der charakteristischen Übermittlungsart bestimmter Nachrichten, zugleich aber auch aufgrund bestimmter Stilkomponenten. Alle anderen Gruppierungen sind durch die Mitteilungsweise oder -absicht geprägt.16

Brieflich-mitteilende Formen

Der Brief ist die wichtigste schriftliche Gebrauchsform. Seinen Namen (aus lat. brevis = kurz) erhielt er von der kurzen schriftlichen Mitteilung, die man einem Boten mitgab. Aus dieser Form hat sich eine große Zahl möglicher Briefarten entwickelt. Heute sind vier wichtige Textkonstituenten des Briefes unentbehrlich geworden: 1. Datum (oft mit Ortsangabe), 2. Anrede, 3. Brieftext, 4. Briefschluß mit Unterschrift. In Verwaltungs- und Geschäftsbriefen stehen vor der Anrede die Anschrift, der Betreff (Briefthema) und evtl. Hinweise auf vorangehende Briefe o.ä. und das jeweilige Aktenzeichen.

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Informationell und stilistisch wichtig ist der Brieftext. In früheren Zeiten gab es sogenannte Briefsteller mit Musterbriefen, die dazu beitrugen, daß Briefe recht formelhaft und unpersönlich wirkten. Seit der Goethezeit gilt es als Prinzip, im Brief möglichst so natürlich wie im Gespräch zu bleiben; doch sollte man das in Gesprächen vorkommende Hin- und Herspringen der Gedanken und Themen vermeiden und eine bestimmte, zumeist sachlogische Reihenfolge einhalten, in offiziellen Briefen stärker als in Privatbriefen. Häufig wird im Anfang des Brieftextes der Anlaß des jeweiligen Briefes kurz erwähnt, z.B. die Bestätigung eines vorangehenden Briefes (Antrags, Anfrage, Sendung etc.), das Argument des Briefpartners, die Mitteilung über eine gute Ankunft, die Erwähnung eines Festes, Jubiläums o.ä. Gewöhnlich erst an zweiter Stelle erfolgt die eigentliche Nachricht, um deretwillen der Brief geschrieben wird. Verschiedene Gedanken werden durch Absätze hervorgehoben oder, in Geschäfts- und Verwaltungsbriefen, numeriert. Lediglich bei kurzen Mitteilungen, Anfragen, Mahnungen, Bestätigungen wird auf eine Briefeinleitung verzichtet.

Der Briefschluß wird in privaten Briefen oft durch einen Satz vorbereitet und klingt dann in einer Wunsch- oder Grußformel aus. In nichtprivaten Briefen steht meistens nur eine Höflichkeitsformel am Schluß; hierbei sollte man jedoch ältere Servilitätsformeln meiden.

Stilistisch sind Briefe durch kurze bis mittellange Sätze mit häufiger Verwendung von Personalpronomen der ersten und zweiten Person gekennzeichnet, ferner meistens durch eine gehobene bis normalsprachliche Wörterschicht, die Vermeidung unhöflich wirkender Ausdrucksweisen, eine möglichst klare Kennzeichnung des Gemeinten, die Darbietung des Korrespondenzvorgangs im Präsens, des Voranliegenden im Perfekt und der Vorhaben im Präsens oder Futur. In behördlichen und geschäftlichen Briefen kommen oft noch Besonderheiten des Funktionalstils hinzu, während in privaten Briefen je nach den Intentionen des Briefschreibers und Briefpartners verschiedene Stilzüge (Sentimentalität o.ä.) sichtbar werden. Abkürzungen und Floskeln sollten in beiden Briefarten vermieden werden.

Es gibt für bestimmte Aufgaben im Verwaltungs- und Geschäftsleben Son-derformen des Briefes, die nicht der üblichen Frage-Antwort-Korrespondenz entsprechen. Hier seien nur einige Eigenheiten dieser Sonderformen genannt:17

Werbebrief: Er hat mehrere Funktionen zu erfüllen und kennt dementsprechend verschiedene stilistische Ausführungen. Es gibt Werbebriefe, die nur die Geschäftsbeziehungen im allgemeinen verbessern, und solche, die zum Kauf einer Ware anregen sollen.

Zur ersten Gruppe gehören regelmäßige Kundeninformationen (Geschäftsberichte, Nachrichten über neue Filialen, Jubiläen, Preisänderungen, insbesondere Preissenkungen) und gezielte Kundeninformationen (Hinweise auf besondere Sortimente, Dienstleistungen etc.). Die zweite Gruppe ist zu differenzieren nach Briefen an Wiederverkäufer, Kunden und Nichtkunden. Bei diesen Werbebriefen kommt es besonders auf den Briefeingang, die sogenannte Fangzeile, an, die auf die Vorzüge der angepriesenen Ware

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hinlenken soll, ohne zu ungewöhnlich zu sein und den Angesprochenen mißtrauisch zu machen oder zu verärgern.

Während Werbebriefe an Wiederverkäufer sachlicher sein müssen und sowohl die Vorzüge und Qualität der Ware als auch die Vorzüge für den Wiederverkäufer hervorheben sollen, kommen bei Warenwerbungen bei Kunden, noch mehr bei Nichtkunden, verschiedene Möglichkeiten in Betracht (z.B. die Hervorhebung der Brauchbarkeit, Neuartigkeit, Unvergleichlichkeit o.ä.). Stilistisch finden hier die Stilmittel der höflichen Ansprache und der einfachen Steigerung und Bildlichkeit (z.B. Vergleiche) Verwendung.

Angebot: Hier erfordert der Brieftext genaue Angaben für den Kunden, der sich für eine bestimmte Ware interessiert, nämlich: Art und Beschaffenheit der Ware (zuweilen mit kurzer Beschreibung), Menge, Preis je Einheit, Zahlungsbedingungen, Verpackungs- und Portokosten, Erfüllungsort und Gerichtsstand. In Versandhauskatalogen sind diese Einzelheiten ebenfalls angegeben.

Reklamation und Beschwerde: Diese Briefform ist erforderlich, wenn ein Kunde mit einer Lieferung oder Auftragsausführung nicht zufrieden ist. Hier ist es wichtig, nach der Kennzeichnung des Sachverhalts die einzelnen Beschwerdepunktc ausführlich zu erläutern und evtl. Ersatzforderungen zu begründen und zu präzisieren. Beschwerden über offensichtliches Fehlverhalten von Beamten o.ä. sind an den jeweiligen Dienstvorgesetzten zu richten. Einsprüche gegen Behördenentscheide, die inhaltlich und stilistisch den genannten Formen ähneln, sind innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen.

Mahnung: Briefe, die dazu auffordern, ein ausstehendes Leistungsversprechen einzulösen (meistens: eine Schuldzahlung), verlangen je nach der Dringlichkeit der Mahnung unterschiedliche stilistische Formen. Will man einen säumigen Kunden weder verärgern noch verlieren, so wird man die erste Mahnung recht höflich abfassen und erst bei notwendigen weiteren Mahnungen nachdrücklicher zur Zahlung auffordern. Werden bei einer Mahnung das Rechnungsdatum und der ausstehende Rechnungsbetrag genannt, so gilt dieser Brief auch juristisch als Mahnung. Meistens wird bei weiteren Mahnungen eine Zahlungsfrist gesetzt, bevor ein Gläubiger zu drastischeren Maßnahmen der Eintreibung übergeht (Zahlungsbefehl, Klage).

Bewerbungsschreiben: Sie beginnen häufig mit einem Hinweis auf ein Stellenangebot. Der Bewerber sollte dann erläutern, daß er sich für die ausgeschriebene Stelle für geeignet hält. Dabei wird er auf seine bisherige (ähnliche oder gleiche) Tätigkeit hinweisen oder sein Interesse an einer neuen Tätigkeit begründen, auch die Motive für einen Stellenwechsel angeben. Wie bei allen persönlichen Äußerungen ist auch hier das Stilprinzip der Glaubwürdigkeit von großer Bedeutung. Nicht nur die beizufügenden Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen, evtl. eigene Arbeiten) werden bei der Einstellungsbeurteilung berücksichtigt, sondern auch der Stil des Bewerbungsschreibens. Prahlerei ist hier ebenso fehl am Platze wie ängstliche Bescheidenheit; eine sachliche Selbstcharakterisierung aus einem ausgeglichenen Selbstbewußtsein ist angebracht.

Antrag (Gesuch): Vom Brief unterscheidet sich der Antrag, gleich welcher

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Art, vor allem dadurch, daß es hier nicht auf das Ansprechen eines Gegenübers (z.B. eines Kunden, Partners, Personalchefs o.ä.) ankommt, sondern auf die begründete Darstellung eigener Forderungen, z.B. beim Urlaubsgesuch, bei Versetzungen, Entlassungen. Die meisten Anträge werden, auch bei einem Rechtsanspruch, als Bitte formuliert, insbesondere gilt dies für Gesuche, deren Ablehnung nicht ausgeschlossen ist.

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