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Berichtende Formen

In der Textform des Berichts tritt die Ausrichtung auf einen Partner, die allen Briefen zugrunde liegt, fast völlig zurück. Zwar gibt es Berichtsformen, die für andere Personen geschrieben sind, doch überwiegt die sachliche Darstellung von Begebenheiten. Selbst die Züge eines Personalstils werden hier sehr weit zurückgedrängt. Bestimmte Berichte (z.B. Geschäftsberichte, Rechenschaftsberichte, Kommuniqués) werden sogar meistens von mehreren Autoren gemeinsam abgefaßt.

Als stilistischer Grundzug aller Berichtsarten ist hervorzuheben, daß sie bestimmte Geschehnisse (Ereignisse, Tätigkeiten, Verhandlungen o.ä.) im Nacheinander ihrer Abfolge aufführen. Der Grad der Ausführlichkeil ist dabei nach den einzelnen Berichtsarten verschieden. Die meisten Berichte verlangen eine sorgfältige Aufzählung der für den Berichtszweck wichtigen Begebenheiten in der richtigen Reihenfolge. Als durchgehendes normales Haupttempus gilt das Präteritum. Künftig auszuführende Vorhaben werden häufig mit Hilfe von Modalverben ausgedrückt. Charakteristisch ist zudem für alle Berichte eine mittlere Satzlänge (zuweilen auch kürzere Sätze, seltener Stichworte).

Im folgenden seien die Besonderheiten der wichtigsten Berichtsformen aufgeführt:

Protokoll: Ein Protokoll ist ein Bericht über den Inhalt und den Verlauf von Versammlungen, Besprechungen, Verhandlungen, Vernehmungen o.ä. Hier ist zwischen dem Redeprotokoll und dem Verlaufsprotokoll zu unterscheiden. Ein Redeprotokoll hält alle vorkommenden Äußerungen einer Verhandlung, Tagung usw. wörtlich fest, ein Verlaufs-(Ergebnis-)protokoll dagegen nur die wichtigsten Gedanken und Auffassungen der Einzelsprecher in der tatsächlichen Reihenfolge der Äußerung. Während Redeprotokolle sehr genau sein müssen – Muster sind die stenographisch aufgenommenen Parlaments- und Gerichtsprotokolle –, beschränken sich Verlaufsprotokolle nur auf den Hergang und die wichiigsten Einzelergebnisse von Geschehnissen. Dies gilt vor allem für Versammlungs- und Besprechungsprotokolle, wobei es darauf ankommt, neben dem Ablauf und den Besprechungspunkten und -ergebnissen (Anträge und Beschlüsse möglichst wörtlich) auch Ort, Zeitpunkt einer Versammlung und die Namen der Teilnehmer aufzunehmen. Sonderformen des Protokolls sind Aktennotizen, Niederschriften und Kommuniqués.

In der Aktennotiz werden kürzere, mitunter aber wichtige Vorgänge und ihre Einzelheiten (z.B. Besuchergespräche o.ä.) für den internen Betrieb auf-

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gezeichnet. Niederschriften halten zumeist die Ergebnisse von Besprechungen für beide Partner fest. Sie sind daher von beiden zu billigen, werden oft auch gemeinsam verfaßt. Ähnlich verhält es sich mit dem Kommuniqué, das jedoch nur eine Information für die Allgemeinheit darstellt und deshalb meist interne Vereinbarungen verschweigt.

Vorgangsmeldung: Eine Meldung ist eine Kurzform eines Berichts. Sie soll einen anderen über die Durchführung und die Ergebnisse einer Tätigkeit oder über besondere Vorkommnisse knapp, aber ausreichend informieren. Wichtig sind hier vor allem Angaben über Zeit, Ort, Beteiligte, Zahlen, Art und Weise des Geschehens. In allen Meldungen werden Kurzsätze, zuweilen auch Stichwörter bevorzugt. Als Tempora kommen Präsens (für gegenwärtige Vorgänge), Imperfekt (für spätere allgemeine Berichte) und Perfekt (für Beteuerungen in der Ich-Form) in Frage.

Unfallmeldung: Sie soll über einen Unfallhergang informieren. Sie kann von den Beteiligten, den Zeugen oder den aufnehmenden Polizisten, Arbeitsinspektoren, Vorgesetzten, Lehrern oder anderen dafür zuständigen Personen aufgenommen werden und soll den Vorgang und Verlauf des Unfalls so genau beschreiben, daß eine nachträgliche Rekonstruktion und Ermittlung des Schuldigen möglich ist. Je nach der Beteiligung des Berichterstatters wird die Unfallmeldung stilistisch verschieden ausfallen. Charakteristisch sind jedoch die Darstellung im Präteritum, die Vermeidung emotionaler Darstellungsformen, die Bevorzugung kurzer bis mittellanger Sätze.

Tätigkeitsbericht: Beim Tätigkeitsbericht, wie ihn bestimmte Berufe (z.B. Leiter, Kontrolleure, Lehrer, Handwerker, Lehrlinge) von Zeit zu Zeit abgeben müssen, sind die inhaltlichen und stilistischen Anforderungen die gleichen wie bei allen anderen Berichtsformen. Wichtig sind vor allem Angaben über die Berichtszeit und die rechte Reihenfolge der Einzelheiten (Tätigkeiten, Probleme). Soweit der Berichterstatter über sein eigenes Tun Nachricht gibt, überwiegen Sätze in der ersten Person und im Präteritum.

Zeitungsbericht: Die reine Berichtsform ist hier bei kürzeren Nachrichten über bestimmte Ereignisse (z.B. Unfälle, Besuche, Fußballspiele u.ä.) gegeben, die sich auf die Aufzählung der Fakten und Umstände beschränken. Der Vergleich mehrerer Berichte über das gleiche Ereignis kann allerdings verdeutlichen, daß auch hierbei stilistische Variationen möglich sind. Längere Zeitungstexte verbinden oft berichtende, beschreibende und erläuternde Formen.

Lebenslauf: Der Überblick über die wichtigsten Ereignisse des eigenen Lebens steht den Berichtsformen sehr nahe. Er wird heute bei vielen Prüfungen, Bewerbungen, Anstellungen gefordert. Bei einfachen Stellenbewerbungen genügt oft schon eine übersichtliche stichwortartige Reihung der Lebensdaten (Geburtsdatum, -ort, Eltern, Schulzeit, Ausbildung, Prüfungen, Tätigkeiten und Firmen, besondere Fähigkeiten und Interessen) mit erläuternden Zusätzen. Soll der Lebenslauf ein Urteil über die Person des Berichtenden erlauben, so sind Hinweise auf prägende Einflüsse (Milieu. Erlebnisse, Reisen), Interessen (Studien, Probleme) und eigene Fähigkeiten (Spezialkenntnisse,

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Erfahrungen) erforderlich. Stilistisch gelten auch hier die für Berichte üblichen Regeln (genaue Einzelheiten in klarer Reihenfolge, Präteritum, erste Personalform). Der stereotypen Ich-Wiederholung weicht man oft durch den Wechsel ins Passiv sowie durch den Wechsel der Wortstellung aus.

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