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Beschreibende Formen

Von den partnergerichteten mitteilenden Formen des Briefes und ähnlichen Schreiben und den erinnerungsbezogenen Formen des Berichtes unterscheiden sich die gegenstandsbezogenen Formen der Beschreibung. Sie suchen einen bestimmten Wirklichkeitsbereich (z.B. eine Landschaft, ein Bild, einen Gegenstand, eine Person, ein Erlebnis) in sachlicher, detaillierter Weise sprachlich zu reproduzieren, so daß der Leser zu einer möglichst klaren und richtigen Vorstellung über das Beschriebene kommt. Vom Verfasser des Textes verlangt dies einen geübten Blick für das Ganze wie für seine Einzelheiten, einen angemessenen, für das jeweilige Publikum verständlichen Wortschatz und Sinn für die geschickte Anordnung der Einzelbeschreibungen. Bei der Darstellung zeitgebundener Abläufe (z.B. einer Krankheitsentwicklung, eines biologischen Prozesses, eines technischen Vorgangs) ist die Reihenfolge der Einzelheiten durch die zeitliche Folge festgelegt. Die Beschreibung vorgegebener, sich nicht verändernder Phänomene (z.B. Bilder, Gebäude, Maschinen) geht meistens von der Kennzeichnung eines Gesamteindruckes aus (z.B. des Inhalts eines Bildes, der Beschreibung der Gesamtform eines Gegenstandes) und gelangt dann in einer kontinuierlichen, oft vom Interesse bestimmten Reihenfolge zu den Einzelheiten. Zur Veranschaulichung bestimmter Gegebenheiten (z.B. Linienverläufe, Körperformen) ist es vielfach notwendig, Vergleiche vorzunehmen. Andere Formen der Bildlichkeit sind – soweit sie nicht zur Fach- oder Gegenstandsterminologie gehören – weniger üblich. Als Normaltempus aller Beschreibungen gilt das Präsens. Beschreibungen, die der Erinnerung oder der dichterischen Phantasie folgen, können auch im Präteritum erscheinen. Häufiger als in den Berichtsformen findet sich in beschreibenden Texten das Passiv; zur besonderen Belebung werden auch Personifizierungen verwendet (z.B. die Linie verläuft ...).

Auch Beschreibungen sollen sich der persönlichen Anteilnahme weitgehend enthalten. Das schließt aber nicht aus, daß – je nach der Art der Abfassung – persönliche Wertungen o.ä. mit einfließen können.18

Im folgenden sei auf Besonderheiten der wichtigsten beschreibenden Formen hingewiesen.

Bildbeschreibung: Sie hat es – wie alle Gegenstandsbeschreibungen – mit der Kennzeichnung eines Nacheinanders gleichzeitig gegebener Einzelheiten zu tun. Das führt zu Schwierigkeiten bei der Reihenfolge der Details, aber auch zu solchen stilistischer Art, wenn es gilt, die stilistische Erfassung von Einzelheiten in Bewegung umzusetzen, die ja – dem berühmten Laokoonaufsatz Lessings zufolge – das Wesen sprachlicher Beschreibungen bestimmen soll. Bilder mit einer perspektivischen Aufgliederung nach Vorder- und Hintergrund werden meistens in der Reihenfolge der Schichten und ihrer Einzel-

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heiten beschrieben, Personenbilder o.ä. nach den wichtigsten Merkmalen oder Linienverläufen.19

Gegenstandsbeschreibung: Die Beschreibung geht hier in der Regel von Angaben über Form, Größe und Material aus und gelangt dann zu genaueren Differenzierungen von Einzelmerkmalen. Solche detaillierten Beschreibungen sind besonders bei Fundsachen, Museums- und Bibliotheksstücken, Patenten, Industrieprodukten u.ä. notwendig. Im technischen Bereich werden die Angaben oft nur stichwortartig zusammengefaßt.

Vorgangsbeschreibung: In bestimmten technologischen Texten (z.B. Patentschriften, ausführlichen Gebrauchsanleitungen) wird die Gegenstandsbeschreibung von Geräten, Maschinen u.ä. oft mit der Beschreibung der technischen Vorgänge verbunden. Die Reihenfolge der Einzelheiten ist dann durch die notwendigen und möglichen Vorgänge von der Inbetriebnahme bis zum Abstellen des Geräts bestimmt. Stilprägend sind hier neben den für alle Beschreibungen zutreffenden Merkmalen die Dominanz der jeweiligen Fachterminologie,die Einbeziehung konditionaler Ausdrucksweisen zur Charakterisierung bestimmter technischer Möglichkeiten (Variationen, Defekte u.ä.) und die Tendenz zum passivischen Ausdruck wie zur Personifikation bei der Kennzeichnung technischer Vorgänge.

Vorgangsbeschreibungen werden jedoch nicht nur für technische Phänomene verfaßt, sondern auch für Naturerscheinungen, Krankheitsverläufe, Reaktionsweisen u.ä. Dabei ist zwischen den reportageähnlichen Beschreibungen des Tatsächlichen und des nur Möglichen zu unterscheiden. Für beide ist das Präsens ein charakterisierendes Stilmittel, im ersten Falle als präsens historicum, im zweiten Falle als atemporales Präsens.

Verhaltens- und Tätigkeitsbeschreibungen: Auch die Tätigkeit und das Verhalten von Mensch und Tier, soweit sie an bestimmte beobachtbare, zumeist wiederholbare Abläufe gebunden sind, werden in beschreibenden Texten charakterisiert. Sie sind vor allem in der Psychologie und Verhaltensforschung üblich. Die Angaben über die Gewohnheiten bestimmter Lebewesen dienen hier wissenschaftlichen Zwecken und erfordern daher besondere Genauigkeit. Im übrigen gelten die Stilkennzeichen, die bei der Vorgangsbeschreibung genannt wurden.

Eine andere Form der Beschreibung, die arbeits- und tarifrechtlich von Bedeutung ist, ist die Kennzeichnung der mit bestimmten Arbeitsplätzen verbundenen Obliegenheiten (Tätigkeitsmerkmale). Hierbei begnügt man sich allerdings oft nur mit Stichworten.

Charakteristik: Rückt in der Verhaltens- und Tätigkeitsbeschreibung das Handeln und Reagieren von Mensch oder Tier in den Vordergrund, so geht es in der Charakteristik um die sprachliche Kennzeichnung der gesamten Person bzw. des gesamten Wesens. Dabei wird die äußere Erscheinung ebenso berücksichtigt wie die charakterliche Eigenart, soweit sie durch bestimmte Verhaltensweisen, durch Reden der besprochenen Person und – entsprechend kritisch – durch Reden anderer über die besprochene Person verhältnismäßig objektiv ermittelt werden kann. Da es hierbei vor allem um die Feststellung und Hervorhebung von Eigenschaften geht, kommt dem Adjektiv

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als Stilmittel eine besondere Bedeutung zu. Allerdings genügen dabei adjektivische Kennzeichnungen nicht; sinnvoll ist es, stets anzugeben, worauf sich diese beziehen, um so den Geltungsbereich der jeweiligen Charakterisierungen abzustecken.20

Charakteristiken begegnen uns als selbständige Textformen dort, wo es gilt, eine bestimmte Person (seltener ein Tier) einem bestimmten Publikum nahezubringen, beispielsweise einen Politiker den politisch Interessierten, einen Sportler den sportlich Interessierten. Charakteristiken finden sich aber auch als Aufbauelemente in größeren Testzusammenhängen wie in Erzählungen, Romanen, Dramen u.a. Da bei dieser Stilform die Grenze zwischen relativ neutraler und objektiver Beschreibung und subjektiver Wertung aufgrund persönlicher Eindrücke nicht klar gezogen werden kann, Verlagerungen des Tenors der Aussage nach beiden Seiten ohne weiteres möglich sind, eignet sich die Charakteristik zum Ausdruck bestimmter Stilzüge oder »Töne«, wie z.B. dem der Ironie oder Satire. Die Stilmittel der Beschreibung verbinden sich hier mit anderen Stilmitteln des jeweiligen Stilzugs, z.B. dem Euphemismus.

Personengutachten: Wenn sich die Charakteristik mit Stileigenheiten des Berichts (z.B. Tätigkeitsbericht) verbindet und durch urteilende Bemerkungen der für den Charakterisierten maßgeblichen Personen ergänzt wird und so einen amtlichen Charakter erhält, haben wir es mit einem Gutachten über eine Person zu tun. Solche Personengutachten sind z.B. üblich bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (Dienstzeugnis), bei der Zulassung zu bestimmten Prüfungen. Stilistisch gelten hier die gleichen Maßstäbe wie bei der Charakteristik.

Vom Personengutachten ist das Sachgutachten zu unterscheiden, das häufig Stilelemente des berichtenden, beschreibenden, urteilenden und erklärenden Stils vereinigt.

Inhaltsangabe: Eine besondere Beschreibungsform ist die Inhaltsangabe.21 Hier haben wir es nur insofern mit einem Beschreibungsgegenstand zu tun, als wir die Informationen eines anderen Textes als zu beschreibende Einheit auffassen können. Die Inhaltsangabe ähnelt so der Bildbeschreibung, unterscheidet sich jedoch von ihr dadurch, daß sie nicht eine beliebige Reihenfolge, sondern – wie im Bericht – nur ein strenges Nacheinander der Informationen zuläßt. Diese erscheinen durchweg im Präsens. Jede Inhaltsangabe stellt gegenüber dem zu beschreibenden Originaltext eine mehr oder weniger starke Abstraktion dar, indem sie zahlreiche Einzelheiten übergehen muß und die wichtigsten Ereignisse oder Gedanken – zumeist abschnittweise – zusammenfaßt und referiert. Nur innerhalb zusammenfassender Sätze (Satzgefüge) sind zeitliche Umstellungen zulässig. Die Notwendigkeit zur Kombination mehrerer Informationen in einem Satz begünstigt die Bildung längerer Sätze und Satzgefüge. Die Tendenz zur Zusammenlassung und Hervorhebung des Wesentlichen, die allen Inhaltsangaben eigen ist, findet sich auch in ihrer Vorstufe, dem Exzerpt, wie in der zumeist für wissenschaftliche Texte üblichen erweiterten Form des Referats, soweit es sich auf eine Wiedergabe der Ansichten und Gedanken anderer Autoren beschränkt und nicht – wie bei

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wissenschaftlichen Referaten üblich – eine kritische Auseinandersetzung mit den referierten Auffassungen anstrebt und dabei Stilmittel der erörtenden Texte verwendet.

Buchbesprechung: Zu einer (stark verkürzten) Inhaltsangabe tritt in dieser Textform meistens die Kritik an der gehaltlichen wie künstlerischen Gestaltung des zu besprechenden Buches. Dabei sind neben Ausführungen im Präsens auch solche im Perfekt üblich, neben kürzere Sätze treten längere Satzgefüge. Von der kritischen Buchbesprechung ist die Buchwerbung des Klappentextes und Prospektes zu unterscheiden, die das Buch zugleich mit Mitteln der hervorhebenden Texte anpreist.

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