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Bindende Texte

Als bindende Texte24 sind vor allern Verträge, Abkommen, Versprechen, Vereinbarungen, Bekenntnisse anzusehen, die jeweils zwischen zwei oder mehreren Partnern über bestimmte Gegenstände oder Verhältnisse zustande kommen oder sich als bindende Erklärungen eines Partners darauf beziehen (z.B. Schuldscheine, Schenkungen, Gelöbnisse, Zollerklärungen u.ä.). Als stilistische Besonderheiten, um die es hier geht, sind vor allem der deklarative Charakter der Sätze (Versprechen in Inhalts- und Absichtssätzen, oft mit modalen Verben), die genaue Kennzeichnung der Deklarationsgegenstände, die verbindliche Unterzeichnung und Datierung, die Abfassung der Sätze im Präsens, oft gemischt mit futurischen, konditionalen und passivischen Sätzen (z.B. bei Angabe der Vertragsfolgen, Erfüllungen oder Nichterfüllungen usw.). Der Wortschatz solcher Texte ist je nach dem Textcharakter verschieden.

Vertrag: Unter dem Begriff des Vertrags seien hier zahlreiche Textsorten zusammengefaßt, die verbindliche schriftliche Willens- oder Absichtserklärungen zweier oder mehrerer Partner enthalten und in einer rechtlichen

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Anforderungen genügenden Form abgefaßt sind (juristische Formvorichriften vgl. §145 BGB). Stilistisch auffallend ist – als Ergänzung zu den allgemeinen Kennzeichen bindender Texte – die Nennung der Vertragspartner, die häufige Verwendung der l. Person Plural oder einer Ersatzform (z.B. Die Vertragspartner erklären ...). Juristisch wie stilistisch relevant ist die gegliederte Aufführung der einzelner Vertragspunkte, meist in der Form von Inhaltssätzen (daß-Sätzen und Infinitivsätzen), beginnend mit der Kennzeichnung der Vertragspartner und des Vertragsgegenstandes. Auffallend sind auch die Stereotypie der Sätze, die meist mit dem Subjekt eingeleitet werden, die Bevorzugung von Sätzen mittlerer Länge und das Fehlen konjunktivischer oder unbestimmter Aussagen. Der Wortschatz ist oft der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache entnommen.

Versprechen: Unter diesem Oberbegriff seien hier die verschiedensten Formen von schriftlichen Willenserklärungen über bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen verstanden, also z.B. Zahlungsversprechen, Schenkungsversprechen, Testamente, aber auch Ehe-, Treue-, Gefolgschaftsgelöbnisse, Glaubensbekenntnisse, Beitrittserklärungen, Besitzerklärungen u.ä. Der Vielfalt dieser Textsorten entsprechen zahlreiche textlich-stilistische Modifizierungen. Gemeinsam ist solchen Texten jedoch der verbindliche Ton der Willenserklärung (oft Inhaltssätze) und die Dominanz von Präsens- und Futurformen, die das Personalpronomen der 1. Person (oder eine Ersatzform) bevorzugt. Der Wortschatz kann fachsprachlich gebunden sein, aber auch der gehobenen (mitunter feierlichen) Sprache entstammen.

Ansprechende Texte

Ein großer Teil der Gebrauchstexte wendet sich in der Intention, oft auch in der Sprachform unmittelbar an bestimmte Personen. Die große Gruppe dieser ansprechenden Texte läßt sich in auffordernde und hervorhebende Textsorten unterteilen.

In. der ersten Gruppe geht es darum, den Angesprochenen zu einer Handlungsweise zu bewegen. Hier dominieren verschiedene Sprachgesten: die Frage, die Bitte, die Aufforderung, der Befehl. Gemeinsam ist diesen Texten die Partnergerichtetheit, meistens in Anredeformen, mitunter auch in Aufforderungssätzen sichtbar, und die Bevorzugung des Präsens oder Futurs als Haupttempora.

Als »hervorhebende« Texte seien besonders die Formen des Lobes oder der Kritik verstanden, soweit sie unmittelbar an Personen gerichtet und auf ein Werk oder eine Leistung bezogen sind. Neben Präsens und Futur kann hier auch das resultative Perfekt begegnen.

Werbeaufforderung: Sie kann sich verschiedener Formen bedienen. Die Briefform wurde bereits erwähnt (S. 283). Die häufigste Form ist die Warenwerbung durch Anzeigen. Als Werbeaufforderung können nur die Texte angesehen werden, die durch den auffordernden Sprachgestus gekennzeichnet sind, nicht also nur beschreibende oder erläuternde Werbetexte. Häufig werden jedoch Werbeaufforderungen mit solchen Textformen verbunden. Die

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Aufforderung zur Beachtung oder zum Kauf einer bestimmten Ware findet sich dann meistens am Anfang oder am Schluß der Anzeige. Die Abstufungen der Anrede entsprechen der Stillage des gesamten Textes (z.B. höflich-distanziert oder suggestiv-unmittelbar). Die Aufforderung kann auch verdeckt oder umschrieben sein, etwa in Werbespots wie Der kluge Mann kauft nur X. – Jeder wählt Y.25

Gebrauchsanweisung: Sie ist insbesondere bei der Erstbenutzung vieler technischer Geräte unentbehrlich. Der Publikumsbezug wird hier vor allem in den meist kurzen Aufforderungssätzen deutlich. Daneben finden sich gelegentlich Konditionalsätze zur Kennzeichnung der Behandlung von Unregelmäßigkeiten. Charakteristisch ist die Festlegung einer (numerierten) Reihenfolge. Der Wortschatz von Gebrauchsanweisungen ist meistens fachgebunden, muß jedoch das Verständnis der Benutzer berücksichtigen. Gebrauchsanweisungen sind oft (z.B. als Rahmen) mit »hervorhebenden Texten« (z.B. Warenanpreisungen o.ä.) verbunden.

Eine Sonderform dieser Textsorten stellen Kochrezepte u.ä. dar, die durch passivische Formen und anonyme Aufforderungen (in der Art: man nehme ...) gekennzeichnet sind.

Verhaltensvorschrift: Als Verhaltensvorschriften seien alle die Textsorten bezeichnet, die ein bestimmtes Verhalten für bestimmte Situationen vorschreiben, z.B. Hausordnungen, Verhaltensanweisungen für Notsituationen, Arbeitsvorschriften, Verkehrsvorschriften, Gesetze und Anordnungen und Verordnungen, religiös-sittliche Gebote u.ä. Die Vielzahl der möglichen Formen bedingt eine Reihe stilistischer Variationen. Gemeinsame Stilmittel sind insbesondere die häufigen Aufforderungssätze, oft unter Verwendung von Modalverben im Präsens oder imperativischen Infinitivformen, und die Bevorzugung von Konditionalsätzen. Auffallend sind manchmal auch die genauen Angaben über räumliche und zeitliche Gegebenheiten oder Grenzen.

Gesetze und Verordnungen: Gesetze und Verordnungen können, sofern sie allgemeingültige Festlegungen treffen, zu den bindenden Texten gezählt werden; da sie jedoch meistens Anordnungen zum Verhalten oder Handeln enthalten, ist ihre Einordnung auch bei den auffordernden Texten gerechtfertigt. Der Aufforderungscharakter, insbesondere die unmittelbare Ansprache eines Publikums in der Form von Aufforderungssätzen tritt hier allerdings häufig zurück, fehlt mitunter völlig, bleibt aber in der Intention erhalten. Charakteristisch sind die anonymen Aufforderungsformen des »Behördenstils«, wie sie sich in imperativischen Infinitivformen mit»sein« oder »haben« (z.B. sind abzugeben) oder in Passivsätzen kundtut, die Bevorzugung von abstrahierenden Verbalsubstantiven und Funktionsverben und die Satzerweiterungen durch genitivische und präpositionale Substantivattribute.

Aufrufe: Die unmittelbare Ansprache eines Publikums, die in Gesetzen und Verordnungen zumeist fehlt, tritt in Aufrufen besonders stark hervor. Die Angesprochenen sollen auf diese Weise zu besonderen Aktionen bewogen werden, die im Text gekennzeichnet und begründet sind. Insofern verbinden

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sich im Aufruf erläuternde und auffordernde Stilformen. Als weitere Stilmittel kommen Anreden, rhetorische Fragen und Konsekutivsätze vor. Der Satzbau ist zumeist kurz und übersichtlich. Neben Präsensformen erscheinen Perfekt-, Präteritum- und Futurformen.

Lobrede: Als Hauptform der »hervorhebenden Texte« sei die Lobrede erwähnt, wie sie etwa bei Feierstunden, Ehrungen u.ä. vorgetragen wird. Sie ist meistens in doppelter Weise partnerbezogen: Sie spricht den zu Lobenden wie das versammelte oder mitgedachte Publikum an und verwendet so Anredeformen der 1. Person und der 2. Person. Häufig wird mit der Ehrung ein Rückblick auf eine Tätigkeit, auf vollbrachte Leistungen u.ä. irn Berichts- und Beschreibungsstil verbunden. Neben Präsens- und Futurformen erscheinen dementsprechend auch die Vergangenheitstempora.

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